AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Co.Laborateure GmbH ,
Waldinger Str. 55, 85084 Reichertshofen.
Die Co.Laborateure GmbH bietet Leistungen auf dem Gebiet
A. des »Home Staging« und des »Redesign« und
B. »Wohnen auf Zeit« an.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge der Co.Laborateure GmbH.

A. »Home Staging« und des »Redesign«

  1. Leistungsumfang
    1.1. Der Umfang der von der Co.Laborateure GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Co.Laborateure GmbH und dem Auftraggeber sowie aus den dazugehörigen Anlagen.
    1.2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Co.Laborateure GmbH.

  2. Vertragspflichten und Haftung der Co.Laborateure GmbH
    2.1. Die Co.Laborateure GmbH wird die beauftragten Leistungen mit größter Sorgfalt nach den anerkannten Grundsätzen des DGHR im Interesse des Auftraggebers ausführen.
    2.2. Die Co.Laborateure GmbH gibt aber weder eine Garantie dafür, dass es durch die von ihr erbrachten Leistungen zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie kommt, noch dafür, dass ein höherer Kaufpreis oder Mietpreis erzielt wird.
    2.3. Die Co.Laborateure GmbH haftet auch nicht für ein etwaiges Nichtgefallen der durchgeführten Arbeiten.
    2.4. Die Co.Laborateure GmbH verpflichtet sich, mit der Immobilie einschließlich des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Dekoration und des sonstigen Inventars sorgsam und pfleglich umzugehen und keine substantiellen Beschädigungen vorzunehmen.
    2.5. Die Co.Laborateure GmbH ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Ausstattung der Räume, die Dekorationen und das sonstige Inventar frei zu gestalten und zu arrangieren.
    2.6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Co.Laborateure GmbH zur Auftragserfüllung Bilder, Spiegel sowie sonstige Ausstattungsgegenstände und gegebenenfalls Mietgegenstände mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen. Die Co.Laborateure GmbH ist nach Beendigung des Auftrags weder dazu verpflichtet, diese Spuren zu entfernen, rückgängig zu machen oder zurückzubauen, noch dazu verpflichtet, für die vorgenommenen Veränderungen Schadensersatz zu leisten. Sonstige bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
    2.7. Über den bei Auftragserteilung vorgefundenen Zustand der Immobilie des Auftraggebers ist ein Protokoll aufzunehmen, aus dem sich auch der Zustand der vorgefundenen Möbel, der Dekorationen und des sonstigen Inventars ergibt.
    2.8. Die Co.Laborateure GmbH haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen.
    2.9. Eine Haftung der Co.Laborateure GmbH ist auch im übrigen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Co.Laborateure GmbH oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Co.Laborateure GmbH oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

  3. Sonstige Vertragspflichten des Auftraggebers
    3.1. Der Auftraggeber wird der Co.Laborateure GmbH den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Co.Laborateure GmbH.
    13.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu seiner Immobilie.
    3.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Co.Laborateure GmbH zur Auftragserfüllung in die Immobilie eingestellten Möbel, Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Ausstattungsgegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.
    3.3. Etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen des von der Co.Laborateure GmbH zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Ausstattungsgegenstände sind von dem Auftraggeber bei Zerstörung zum Neuanschaffungswert, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes zu ersetzen, es sei denn, die Co.Laborateure GmbH hat die Beschädigung zu vertreten.
    3.4. Die von der Co.Laborateure GmbH zur Verfügung gestellten Pflanzen sind von dem Auftraggeber, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, während der gesamten Vertragslaufzeit regelmäßig zu gießen, so dass sie sich am Ende der Vertragslaufzeit in einem gesunden Zustand befinden.
    3.5. An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen, die Co.Laborateure GmbH im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt, steht ihr das alleinige Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Co.Laborateure GmbH.

  4. Zahlungsmodalitäten
    4.1. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den von der Co.Laborateure GmbH angegebenen Preisen um Nettopreise, die sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe verstehen. Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden.
    4.2. Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist die Vergütung innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Co.Laborateure GmbH kann angemessene Vorschüsse anfordern.
    4.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Zur Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Co.Laborateure GmbH.
    13.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Co.Laborateure GmbH.
    13.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Co.Laborateure GmbH anerkannt sind.
    4.4. Dem Auftraggeber steht gegen Vergütungsforderungen der Co.Laborateure GmbH kein Zurückbehaltungsrecht zu.

  5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
    5.1. Soweit ein Auftrag mit einer festen Laufzeit vereinbart wurde, ist während der Laufzeit die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
    5.2. Ein wichtiger Grund für die Co.Laborateure GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber vereinbarte Vorschüsse nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, wenn der unbeschränkte Zugang zur Immobilie zum vertraglich vereinbarten Termin nicht ermöglicht wird oder wenn das zur Verfügung gestellte Mobiliar, die Dekorationen oder die Pflanzen von dem Auftraggeber mutwillig zerstört, verändert oder entfernt werden.
    5.3. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Co.Laborateure GmbH nicht innerhalb von drei Tagen ab Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Tätigkeit aufnimmt und/oder wenn die erbrachten Arbeiten wesentlich von dem erteilten Auftrag abweichen.
    5.4. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die Co.Laborateure GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung ungekürzt zu zahlen und jeglichen Schaden, der der Co.Laborateure GmbH dadurch entsteht, zu ersetzen. Der Nachweis, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, steht dem Auftraggeber frei.
    5.5. Die Co.Laborateure GmbH wird einen Tag nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die von ihr zur Verfügung gestellten Möbel, Dekorationen und Pflanzen aus der Immobilie entfernen und abholen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Co.Laborateure GmbH an diesem Tag den ungehinderten Zugang zu der Immobilie ermöglichen. Sollte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ein anderer Tag vereinbart worden sein, hat der Auftraggeber an diesem vereinbarten Tag für den ungehinderten Zugang zu der Immobilie zu sorgen.
    5.6. Soweit der Auftrag auf unbestimmte Zeit erteilt ist, so steht es, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sowohl dem Auftraggeber als auch der Co.Laborateure GmbH frei, den Auftrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zu kündigen. Die Co.Laborateure GmbH behält dann ihren Vergütungsanspruch abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen.

  6. Beauftragung Dritter
    6.1. Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, insbesondere von Handwerkern, Dienstleistern oder Spediteuren, werden die Co.Laborateure GmbH und der Auftraggeber vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.
    6.2. Soweit die Co.Laborateure GmbH im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, steht ihr gegen ihren Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüche.
    6.3. Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. Die Co.Laborateure GmbH wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von direkt beauftragten Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft die Co.Laborateure GmbH dafür keine Haftung.

  7. Eigentumsvorbehalt
    Soweit die Co.Laborateure GmbH zur Erfüllung des Auftrags Gegenstände oder Material liefert, bleiben die gelieferten Gegenstände und Materialien im uneingeschränkten Eigentum der Co.Laborateure GmbH bis zur Erfüllung aller Vergütungsansprüche gegen den Auftraggeber.

  8. Datenschutz
    Die Co.Laborateure GmbH darf die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und bearbeiten.

  9. Bildrechte und Vertraulichkeit
    Der Auftraggeber erteilt der Co.Laborateure GmbH die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zu machen und diese unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung – zu nutzen und zu veröffentlichen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Co.Laborateure GmbH, sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln und bei Verwendung der Lichtbilder für Werbezwecke und/oder sonstige Veröffentlichungen jegliche Angaben über den Auftraggeber und/oder den Standort der Immobilie zu unterlassen.

  10. Mietgegenstände
    10.1. Der Auftraggeber hat sich bei Lieferung von Mietgegenständen von deren Vollständigkeit zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem vorgelegten Lieferschein zu vermerken.
    10.2. Der Auftraggeber übernimmt es, die empfangenen Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 24 Stunden der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Co.Laborateure GmbH.
    13.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. anzuzeigen. Spätere Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
    10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass sie auch nicht durch Dritte beschädigt werden. Etwaige Beschädigungen hat er der Co.Laborateure GmbH unverzüglich anzuzeigen.
    10.4. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Auftraggeber die Mietgegenstände wie übernommen und grundgereinigt an die Co.Laborateure GmbH zurückzugeben. Soweit die Gegenstände bei Abholung nicht ordnungsgemäß gereinigt sind, ist die Co.Laborateure GmbH berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftraggebers nachzuholen.
    10.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus der Wohnung oder Immobilie, die Gegenstand des Auftrags ist, zu entfernen. Er haftet für jede Beschädigung, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch und die normale Abnutzung zurückzuführen ist, ebenso für jeden Verlust von Mietgegenständen während der Zeit, in der sich diese auf seinem Grundstück/Wohnung befinden.
    10.6. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten (wie z. B. Versand- und Transportkosten) zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, hat der Auftraggeber ebenfalls den Zeitwert zzgl. der Aufwendungen zur Wiederbeschaffung zu erstatten.
    10.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte an die Co.Laborateure GmbH abzutreten.
    10.8. Der Auftraggeber leistet für die Mietgegenstände auf Anforderung der Co.Laborateure GmbH eine Barkaution bis zur Höhe der Hälfte der für die Mietzeit vereinbarten Bruttomiete. Die Kaution ist sofort fällig. Bis zur Zahlung der Kaution steht der Co.Laborateure GmbH ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietgegenständen zu.
    10.9. Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche der Co.Laborateure GmbH aus der Überlassung der Mietgegenstände, insbesondere wegen Verschlechterung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Mietsachen.
    10.10. Die Co.Laborateure GmbH zahlt die Kaution zwei Wochen nach Rückgabe der Mietgegenstände zurück, abzgl. der durch Beschädigung oder Verlust der Mietsachen entstandenen Schäden.

  11. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schriftform
    11.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Co.Laborateure GmbH.
    11.2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    11.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.
    11.4. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.


B. »Wohnen auf Zeit«

  1. Geltungsbereich
    1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängende, für den Kunden erbrachte, weiteren Leistungen und Lieferungen der Co.Laborateure GmbH.
    1.2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Co.Laborateure GmbH zu Stande. Der Co.Laborateure GmbH steht es frei, die Buchung des Kunden schriftlich zu bestätigen.
2.2. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und der Co.Laborateure GmbH dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Die Co.Laborateure GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierauf bei Beginn der Frist besonders hinzuweisen.
2.3. Vertragspartner sind Co.Laborateure GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit den Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Co.Laborateure GmbH eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.
2.4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Co.Laborateure GmbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist.

3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten
3.1. Die Co.Laborateure GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der Co.Laborateure GmbH zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4. Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto der Co.Laborateure GmbH zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen der Co.Laborateure GmbH ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Co.Laborateure GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Co.Laborateure GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Co.Laborateure GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
3.5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
3.6. Die Co.Laborateure GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist die Co.Laborateure GmbH berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
3.7. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber der Co.Laborateure GmbH aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.8. Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist die Co.Laborateure GmbH berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleis­tungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigungen oder Minibarbefüllung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.

4 Rauchverbot, Tierhaltung
4.1. Die Wohnungen der Co.Laborateure GmbH sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in den Wohnungen untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist die Co.Laborateure GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die Co.Laborateure GmbH erforder­lichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung in Höhe von mindestens 100 EUR netto in Rechnung stellen.
4.2. Die Tierhaltung in den gemieteten Wohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Co.Laborateure GmbH erlaubt.

5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
5.1. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.
5.2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5.3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung der Co.Laborateure GmbH spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Co.Laborateure GmbH aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Co.Laborateure GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
5.4. Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
5.5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet die Co.Laborateure GmbH den Kunden, bei Verlassen der Wohnung die Wohnungstüre abzuschließen.

6 Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung
6.1. Nach einer verbindlichen Reservierung des Kunden fallen bei Kündigung folgende Stornogebühren an. Bis 30 Tage vor Mietbeginn ist der Kunde verpflichtet, eine halbe Monatsmiete als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierung innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen vor Mietbeginn wird eine volle Monatsmiete als Stornogebühr berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Co.Laborateure GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2. Sofern zwischen der Co.Laborateure GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Co.Laborateure GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der Co.Laborateure GmbH ausübt.

7 Rücktritt der Co.Laborateure GmbH
7.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Co.Laborateure GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer 
Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen der Co.Laborateure GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2. Wird eine vereinbarte oder gem. § 3 Ziff. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Co.Laborateure GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Co.Laborateure GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.3. Die Co.Laborateure GmbH ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
· höhere Gewalt oder andere von der Co.Laborateure GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
· die Co.Laborateure GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Co.Laborateure GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Co.Laborateure GmbH zuzurechnen ist.

8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
8.1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der angemieteten Wohnung. Die Co.Laborateure GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Co.Laborateure GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des 
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9 Technische Einrichtung und Anschlüssen
9.1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Co.Laborateure GmbH, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Co.Laborateure GmbH diese nicht zu vertreten hat.
9.2. Der Kunde ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen, soweit durch seine Nutzung über die von der Co.Laborateure GmbH vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. Die Benutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt.
9.3. Störungen an von der Co.Laborateure GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Co.Laborateure GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

10 Zutritt der Co.Laborateure GmbH
10.1. Die Co.Laborateure GmbH ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist die Co.Laborateure GmbH auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.

11 Haftung des Kunden für Schäden
11.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11.2. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.
11.3. Die Co.Laborateure GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, 
Kau­tionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. Die Co.Laborateure GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird die Co.Laborateure GmbH zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
11.4. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

12 Haftung der Co.Laborateure GmbH
12.1. Die Co.Laborateure GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Co.Laborateure GmbH die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Co.Laborateure GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der Co.Laborateure GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Co.Laborateure GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Co.Laborateure GmbH auftreten, wird die Co.Laborateure GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
12.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Co.Laborateure GmbH dem Kunden nach Punkt 7 dieser AGB höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro. Geld, Wert­papiere und andere Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 Euro im Safe, falls in der Wohnung vorhanden, verwahrt werden. Die Co.Laborateure GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungs­ansprüche gegenüber der Co.Laborateure GmbH erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, 
Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich der Co.Laborateure GmbH anzeigt.
12.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Co.Laborateure GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
12.4. Alle Ansprüche gegen die Co.Laborateure GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Co.Laborateure GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13 Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Wohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
13.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Co.Laborateure GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Co.Laborateure GmbH.
13.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
13.4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.